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Aktuelle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (§ 24 AufenthG) – Stand 2025–2027

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Aktuelle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (§ 24 AufenthG) – Stand 2025–2027

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 haben viele Ukrainerinnen und Ukrainer Schutz in Europa gesucht. Deutschland gewährt geflüchteten Menschen aus der Ukraine einen besonderen Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – den sogenannten vorübergehenden Schutz.

Im Jahr 2025 wurde dieser Schutz erneut aktualisiert und um wichtige Regelungen ergänzt. Dieser Artikel bietet einen Überblick über alle aktuellen Bestimmungen, Rechte und Fristen für Menschen aus der Ukraine in Deutschland.


1. Was bedeutet § 24 AufenthG?

Der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG bietet Menschen aus der Ukraine einen schnellen und vergleichsweise unbürokratischen Zugang zu:

  • Aufenthalt in Deutschland
  • Arbeitsmarktzugang (Beschäftigung oder Selbstständigkeit)
  • Sozialleistungen
  • medizinischer Versorgung
  • Integrationskursen und Bildung

Dieser Schutz gilt nicht nur für ukrainische Staatsangehörige, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Familienangehörige sowie einige Personen, die vor dem 24. Februar 2022 rechtmäßig in der Ukraine gelebt haben.


2. Automatische Verlängerung bis zum 4. März 2027

Laut der aktuellen Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurde der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert, sofern er am 1. Februar 2026 gültig war.

Den offiziellen Verordnungstext finden Sie hier:
Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (PDF)

Wichtige Punkte:

  • Es ist keine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich.
  • Es muss kein neuer Antrag gestellt werden.
  • Auch wenn auf der Aufenthaltserlaubnis ein früheres Ablaufdatum eingetragen ist, gilt die Erlaubnis dennoch als verlängert.

Eine verständliche Zusammenfassung dieser Verlängerung stellt die offizielle Regierungsplattform hier bereit:
Germany4Ukraine – Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis 2027


3. Wer kann § 24 in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können folgende Personengruppen den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG erhalten:

  • Ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine am 24. Februar 2022
  • Familienangehörige (z.B. Ehepartner, minderjährige Kinder), die gemeinsam in der Ukraine gelebt haben
  • Personen, die in der Ukraine internationalen Schutz (z.B. Flüchtlingsstatus) genossen haben
  • Personen, die sich dauerhaft und rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben (je nach Einzelfallprüfung)

Besonderheiten für Drittstaatsangehörige

Nicht alle Geflüchteten aus der Ukraine sind ukrainische Staatsangehörige. Für sogenannte Drittstaatsangehörige (z. B. Studierende aus anderen Ländern, die nur vorübergehend in der Ukraine waren) gelten teilweise andere Regeln.

Eine detaillierte Übersicht hierzu stellt die GGUA / Asyl.net zur Verfügung (Stand 2025):
Informationsblatt für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine (PDF)


4. Rechte und Vorteile mit § 24 AufenthG

Mit einem gültigen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG haben Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland umfangreiche Rechte.

✔ Arbeitsmarktzugang

Die Aufnahme einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit ist grundsätzlich erlaubt. Dies ermöglicht eine finanzielle Eigenständigkeit und langfristige Integration in den Arbeitsmarkt.

✔ Sozialleistungen

Geflüchtete haben Anspruch auf Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Kosten der Unterkunft), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

✔ Medizinische Versorgung

Menschen mit § 24-Status erhalten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit zur regulären medizinischen Versorgung.

✔ Bildung und Integration

Es besteht Zugang zu Integrationskursen, Sprachkursen, Schulen, Ausbildungs- und Studienangeboten. Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme.

Eine ausführliche Analyse zur Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz in Deutschland findet sich im Bericht des EMN Germany (BAMF):
EMN Germany Paper 1/2024 (PDF)


5. Wichtige Punkte ab 2025: Was sollten Geflüchtete beachten?

1. Perspektive nach 2027

Der Schutz nach § 24 AufenthG ist zeitlich befristet. Auch wenn er derzeit bis zum 4. März 2027 verlängert wurde, ist dies keine dauerhafte Aufenthaltsregelung.

Viele Beratungsstellen empfehlen daher, frühzeitig zu prüfen, ob ein Wechsel auf einen anderen Aufenthaltstitel möglich ist, z. B.:

  • Studium (§ 16b AufenthG)
  • Beschäftigung als Fachkraft (§ 18a / 18b AufenthG)
  • IT-Fachkraft oder besondere Berufsgruppen (§ 19c AufenthG)

Eine juristisch fundierte Zusammenfassung zur Verlängerung und möglichen Statuswechseln bietet unter anderem Migrando.de:
Germany extends residence permit for refugees from Ukraine until 2027

2. Drittstaatsangehörige

Für Drittstaatsangehörige, die vor dem Krieg nur befristet in der Ukraine gelebt haben (z. B. Studierende), kann der Anspruch auf § 24 früher enden. In diesen Fällen ist eine individuelle Beratung dringend zu empfehlen, etwa bei Migrationsberatungsstellen oder Fachanwält*innen für Migrationsrecht.

3. Keine erneute Vorsprache nur wegen der Verlängerung

Die Verlängerung bis 4. März 2027 erfolgt automatisch per Verordnung. Ein Termin bei der Ausländerbehörde ist nur dann nötig, wenn:

  • Dokumente ablaufen (z.B. Reisepass)
  • eine Änderung des Aufenthaltstitels (z.B. Wechsel auf Arbeit / Studium) beantragt wird
  • die Behörde Sie ausdrücklich einlädt

6. Offizielle und vertrauenswürdige Informationsquellen

Für alle, die sich genauer informieren möchten, sind folgende Quellen besonders zu empfehlen:


7. Fazit

Der Aufenthaltsstatus nach § 24 AufenthG bleibt für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland auch in den Jahren 2025 bis 2027 eine zentrale Schutzregelung. Die automatische Verlängerung bis zum 4. März 2027 bietet Sicherheit und Zeit für Integration, Sprachkurse, Arbeitssuche und schulische oder berufliche Perspektiven.

Gleichzeitig ist wichtig zu wissen, dass dieser Schutz zeitlich befristet ist. Wer langfristig in Deutschland bleiben möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob ein anderer Aufenthaltstitel (z. B. Arbeit, Studium oder Familiennachzug) in Frage kommt.

Mit guter Information, Beratung und rechtzeitiger Planung können Geflüchtete aus der Ukraine ihre Zukunft in Deutschland aktiv gestalten.